Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 27. August 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Beklagte war aufgrund eines mit dem Kläger am 15. August 2013 geschlossenen und am 31. August 2018 beendeten Mietvertrags Mieterin einer Dachgeschoss-Maisonette-Wohnung in Mainz.
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