Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 7. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens auch im Berufungsverfahren.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 16.941,84 € festgesetzt.
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