Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.06.2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.616,18 € festgesetzt
Die Klägerin begehrt die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.
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