BSG - Urteil vom 10.11.2021
B 1 KR 9/21 R
Normen:
SGB V § 69 Abs. 1 S. 3; SGB V a.F. § 275 Abs. 1c; KHG § 17c Abs. 2; BGB § 133;
Fundstellen:
NZS 2022, 798
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 04.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 198/20
SG Koblenz, vom 21.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KR 2155/19

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen KrankenversicherungAnforderungen an die Vorlage angeforderter und konkret bezeichneter Unterlagen durch das KrankenhausKeine materielle Ausschlussfrist in der Vier-Wochen-Frist des § 7 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 PrüfvV 2014Ausschluss präkludierter Unterlagen als Beweismittel

BSG, Urteil vom 10.11.2021 - Aktenzeichen B 1 KR 9/21 R

DRsp Nr. 2022/2489

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an die Vorlage angeforderter und konkret bezeichneter Unterlagen durch das Krankenhaus Keine materielle Ausschlussfrist in der Vier-Wochen-Frist des § 7 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 PrüfvV 2014 Ausschluss präkludierter Unterlagen als Beweismittel

1. § 7 Abs. 2 Satz 2 bis 4 PrüfvV 2014 enthält insoweit keine materielle Ausschlussfrist, als der Vergütungsanspruch eines Krankenhauses nicht schon dann ohne weitere Prüfung ausgeschlossen ist, wenn das Krankenhaus es versäumt hat, die angeforderten und konkret bezeichneten Unterlagen binnen der Vier-Wochen-Frist vollständig vorzulegen. 2. Konkret angeforderte Unterlagen sind als Beweismittel präkludiert, sofern das Krankenhaus die Frist zur Vorlage der angeforderten Unterlagen versäumt und dies zu vertreten hat. Präkludierte Unterlagen sind als Beweismittel endgültig ausgeschlossen.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Februar 2021 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1677,73 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 69 Abs. 1 S. 3; SGB V a.F. § 275 Abs. 1c; KHG § 17c Abs. 2; BGB § 133;

Gründe:

I