Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.08.2018 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung einer Rechnung über stationäre Krankenhausbehandlung.
Die Klägerin betreibt ein nach §
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