BGH - Urteil vom 26.04.1995
XII ZR 105/93
Normen:
BGB §§ 198, 535, 581 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 1995, 1610
BGHR BGB § 198 Dauerschuldverhältnis 1
BGHR BGB § 535 Gebrauchsgewährungsanspruch 1
DNotZ 1996, 164
DRsp I(112)203b
MDR 1995, 896
NJW 1995, 2548
WM 1995, 1460
ZIP 1995, 1422
Vorinstanzen:
OLG Koblenz,
LG Koblenz,

Verjährung des Anspruchs auf Gewährung des Gebrauchs der Pachtsache

BGH, Urteil vom 26.04.1995 - Aktenzeichen XII ZR 105/93

DRsp Nr. 1995/5272

Verjährung des Anspruchs auf Gewährung des Gebrauchs der Pachtsache

»Anders als bei Ansprüchen, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind, beginnt die Verjährung des Anspruchs des Pächters auf dauernde Gewährung des Gebrauchs und Fruchtgenusses nicht schon nach § 198 Satz 1 BGB in dem Zeitpunkt, in dem dieser Anspruch erstmalig entstanden ist. Zum Beginn der Verjährung in einem solchen Fall.«

Normenkette:

BGB §§ 198, 535, 581 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe von 125.000 DM wegen Verletzung eines Bimsausbeutevertrages in Anspruch.

Sie macht geltend, seit 1985 Inhaberin des Bimsausbeuterechts an zwei insgesamt 14,16 ar großen Grundstücken zu sein, die 7.000 cbm Bims im Wert von rund 140.000 DM enthalten hätten. Durch die Veräußerung der Grundstücke im Jahre 1990 habe die Beklagte die Ausübung ihres Rechts vereitelt.