Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Dezember 2008 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 35.405,82 EUR.
Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg.
I.
Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Hinweisbeschluss vom 9. Oktober 2009. Der Senat hat dort im Wesentlichen folgendes ausgeführt:
Das Landgericht hat die auf ausstehende Mieten aus einem Gewerberaummietverhältnis gerichtete Klage zu Recht abgewiesen. Das Vorbringen der Klägerin in der Berufungsinstanz bietet keinen Anlass zu einer für diese günstigeren Beurteilung.
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