Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte; Voraussetzungen der Einstellung der Fernwärmeversorgung
BGH, Urteil vom 06.04.1989 - Aktenzeichen VIII ZR 12/88
DRsp Nr. 1996/5887
Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte; Voraussetzungen der Einstellung der Fernwärmeversorgung
»a) Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte, die aufgrund eines für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossenen Sonderabnahmevertrages regelmäßig zu bestimmten Zeitpunkten zu zahlen waren, unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197BGB.b) Zu den Voraussetzungen einer Einstellung der Fernwärmeversorgung.«