Verjährung von Ersatzansprüchen des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen künftigen Mietzinses
BGH, Urteil vom 18.01.1968 - Aktenzeichen VII ZR 101/65
DRsp Nr. 1996/15144
Verjährung von Ersatzansprüchen des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen künftigen Mietzinses
Ersatzansprüche des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen künftigen Mietzinses nach - vom Mieter verschuldeter - vorzeitiger Vertragsbeendigung (fristlose Kündigung) verjähren wie der (vereitelte) Vergütungsanspruch nach Nr. 6.