Der Kl. ist Mieter der Kellerräume eines Hauses. In den darüber liegenden Räumen betreibt der Bekl. ein Eiscafé. Eines Nachts gegen 3 Uhr platzte in oder an der vom Bekl. eingesetzten Eismaschine eine Leitung. Das ausströmende Wasser drang in den Keller ein und beschädigte dort vom Kl. eingebrachte Sachen.
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