Verkehrssicherungspflichten des Architekten bei Veränderung eines von einem Fachunternehmen erstellten Gerüsts
BGH, vom 20.09.1983 - Aktenzeichen VI ZR 248/81
DRsp Nr. 1996/14189
Verkehrssicherungspflichten des Architekten bei Veränderung eines von einem Fachunternehmen erstellten Gerüsts
Einen Architekten, der mit der örtlichen Bauaufsicht betraut ist, und der dem Hilfspolier eines Bauunternehmers einen Auftrag zur Veränderung eines von einem Fachunternehmen erstellten Gerüsts erteilt, treffen primäre Verkehrssicherungspflichten dahingehend, darauf zu achten, daß der Auftrag so ausgeführt wird, daß Dritte, die das Gerüst benutzen, nach der Gerüstveränderung keine Gesundheitsgefährdungen erleiden konnten.