BGH vom 20.09.1983
VI ZR 248/81
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1984, 360
ZfBR 1987, 142

Verkehrssicherungspflichten des Architekten bei Veränderung eines von einem Fachunternehmen erstellten Gerüsts

BGH, vom 20.09.1983 - Aktenzeichen VI ZR 248/81

DRsp Nr. 1996/14189

Verkehrssicherungspflichten des Architekten bei Veränderung eines von einem Fachunternehmen erstellten Gerüsts

Einen Architekten, der mit der örtlichen Bauaufsicht betraut ist, und der dem Hilfspolier eines Bauunternehmers einen Auftrag zur Veränderung eines von einem Fachunternehmen erstellten Gerüsts erteilt, treffen primäre Verkehrssicherungspflichten dahingehend, darauf zu achten, daß der Auftrag so ausgeführt wird, daß Dritte, die das Gerüst benutzen, nach der Gerüstveränderung keine Gesundheitsgefährdungen erleiden konnten.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW 1984, 360
ZfBR 1987, 142