Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 11.07.2008 -
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 70 % und die Beklagte 30 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Der berufungsführende Kläger macht als Zessionar materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche seiner Ehefrau geltend.
|
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|