Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verletzung rechtlichen Gehörs in einem Mietrechtsstreit.
I.
1. Die Beschwerdeführer sind Mieter im Haus des Klägers des Ausgangsverfahrens. Neben ihnen und dem Vermieter als Eigentümer wohnt eine weitere Mietpartei in dem Haus. Das Mietverhältnis mit den Beschwerdeführern hat der Vermieter in der Zwischenzeit gekündigt; über die Wirksamkeit der Kündigung wird ein Rechtsstreit geführt, der noch nicht abgeschlossen ist.
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