Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Berufungsurteil, mit dem einer auf § 554 a BGB gestützten Räumungsklage stattgegeben wurde.
I.
1. Der Beschwerdeführer bewohnt seit 1970 eine Dachgeschoßwohnung in dem Haus St-straße 1 in München, das ursprünglich seinem Vater gehörte. Dieser übertrug das Anwesen 1982 auf den Bruder des Beschwerdeführers, der es inzwischen seiner Ehefrau, der Klägerin des Ausgangsverfahrens, übereignet hat. Zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Bruder herrscht seit langem Streit.
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