Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ausschließung eines Genossenschafts-Mitglieds
BGH, Urteil vom 26.02.1996 - Aktenzeichen II ZR 77/95
DRsp Nr. 1996/19478
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ausschließung eines Genossenschafts-Mitglieds
»a) Die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Beschlußfassung der Generalversammlung einer Genossenschaft über die Ausschließung eines Mitgliedes fällt nicht unter die Nichtigkeitsgründe des § 241AktG. b) Der Anspruch auf rechtliches Gehör leitet sich im wesentlichen aus der genossenschaftlichen Treuepflicht her. Die Einhaltung der Treuepflicht gehört nicht zu den tragenden Strukturprinzipien des Genossenschaftsrechts. Ihre Verletzung durch einen Beschluß der Generalversammlung ist einer Verletzung der Satzung gleichzustellen und führt zur Anfechtbarkeit.«