OLG Hamburg, vom 16.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ws 137/01
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Unterbleiben der Mitteilung von der Zustellung der Anklageschrift an den Verteidiger
BVerfG, Beschluß vom 20.12.2001 - Aktenzeichen 2 BvR 1356/01
DRsp Nr. 2004/19977
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Unterbleiben der Mitteilung von der Zustellung der Anklageschrift an den Verteidiger
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Oberlandesgerichte davon ausgehen, dass die in § 145aStPO normierte Mitteilungspflicht an den Angeklagten eine die Wirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger unberührt lassende Ordnungsvorschrift ist.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2BVerfGG nicht vorliegt. Sie hat keine Aussicht auf Erfolg, denn sie ist - ungeachtet etwaiger Bedenken im Hinblick auf ihre Zulässigkeit - jedenfalls unbegründet.
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