Der
Wohnungsgeber ist seit 01.11.2015 verpflichtet, bei der Anmeldung einer Wohnung
mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht in § 19 vor, dass der Wohnungsgeber
oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen eine Bestätigung des
Einzugs zur Vorlage bei der Meldebehörde ausstellen muss.
Die
Meldebehörden haben hierzu - örtlich teils verschiedene - Formulare entwickelt,
die auf den Internetseiten der Gemeinde abrufbar sind. Teils wird auch darauf
bestanden, die zur Verfügung gestellten Formulare ausschließlich zu benutzen.
wird
ein Einzug am ...
in folgende Wohnung:
(Straße und Hausnummer,
Postleitzahl, Ort, Stockwerk, ggf. Wohnungsnummer)
bestätigt.
Folgende Person/Personen ist/sind am ...
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