KG - Beschluß vom 01.10.1998
8 RE-Miet 7241/97
Normen:
BGB 571;
Fundstellen:
KGR Berlin 1998, 365
NZM 1998, 925
WuM 1998, 717
ZfIR 1999, 290
ZMR 1999, 246
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 61 S 485/96

Vermietereigenschaft des Erwerbers einer vermieteten Eigentumswohnung

KG, Beschluß vom 01.10.1998 - Aktenzeichen 8 RE-Miet 7241/97

DRsp Nr. 1998/20107

Vermietereigenschaft des Erwerbers einer vermieteten Eigentumswohnung

»1. Nach Auffassung des beschließenden Senates wird der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung alleiniger Vermieter, wenn die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt worden ist und zusammen mit der Wohnung ein Kellerraum vermietet ist, der nach der Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer steht.2. Vorlagefrage:a. Ist der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung alleiniger Vermieter, wenn die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt worden ist und zusammen mit der Wohnung ein Kellerraum vermietet ist, der nach der Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer steht?b. Für den Fall der Verneinung der Frage 1: Ist der Erwerber der Eigentumswohnung gleichwohl allein aktivlegitimiert, von dem Mieter Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt positiver Forderungsverletzung und rückständigen Mietzins zu verlangen?«

Normenkette:

BGB 571;

Gründe:

A.