BFH - Urteil vom 17.12.2002
IX R 18/00
Normen:
AO § 42 ; EStG § 21 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 749

Vermietung an unterhaltsberechtigtes Kind; verbilligte Vermietung

BFH, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen IX R 18/00

DRsp Nr. 2003/6456

Vermietung an unterhaltsberechtigtes Kind; verbilligte Vermietung

1. Ein Mietvertrag ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO, weil Eltern ihrem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung vermieten, und zwar selbst dann nicht, wenn das Kind die Miete durch Verrechnung mit dem Barunterhalt der Eltern zahlt.2. Eine verbilligte Vermietung kann zwar in Verbindung mit einer hohen Fremdfinanzierungsquote unter gewissen Voraussetzungen als Beweisanzeichen dafür gewertet werden, dass die Absicht fehlt, auf Dauer Überschüsse zu erwirtschaften. Das setzt aber voraus, dass die vereinbarte Miete von der ortsüblichen Marktmiete abweicht.

Normenkette:

AO § 42 ; EStG § 21 Abs. 1 ;

Gründe: