FG Düsseldorf - Urteil vom 01.07.2004
16 K 7407/00 E
Normen:
EStG § 7 Abs. 5 ; EStG § 7 Abs. 5a ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 318
EFG 2005, 102

Vermietung und Verpachtung; Degressive AfA; Dachgeschossausbau; Teilungserklärung; Eintragung von Wohnungseigentum; Nutzungs- und Funktionszusammenhang - Degressive AfA bei Ausbau des Dachgeschosses zu weiterer Wohnung und Fertigstellung vor Teilungserklärung bzw. Eintragung des Wohnungseigentums

FG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 16 K 7407/00 E

DRsp Nr. 2005/634

Vermietung und Verpachtung; Degressive AfA; Dachgeschossausbau; Teilungserklärung; Eintragung von Wohnungseigentum; Nutzungs- und Funktionszusammenhang - Degressive AfA bei Ausbau des Dachgeschosses zu weiterer Wohnung und Fertigstellung vor Teilungserklärung bzw. Eintragung des Wohnungseigentums

Mit dem Ausbau des Dachgeschosses eines rechtlich unaufgeteilten Mehrfamilienhauses zu einer weiteren Wohnung wird auch dann ein aus dem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang gelöstes neues Wirtschaftsgut hergestellt, für das degressive AfA in Anspruch genommen werden können, wenn zu diesem Zeitpunkt zwar die Teilungserklärung noch nicht abgegeben und das Wohnungseigentum noch nicht begründet worden ist, die entsprechende Absicht aber insbesondere durch Anträge bei den zuständigen Behörden hinreichend dokumentiert wird.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 5 ; EStG § 7 Abs. 5a ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Streitjahre sind die Jahre 1998 und 1999.