Mit notariellem Vertrag vom 28. April 1989 erwarben die Kläger im Treuhandmodell von der Beklagten eine Eigentumswohnung in L. für 76.837 DM. Zur Finanzierung des Kaufpreises sowie der Nebenkosten nahmen sie bei der Dresdner Bank ein Darlehen über 100.000 DM auf, das über eine Lebensversicherung, die die Kläger ebenfalls abschlossen, getilgt werden soll.
Geworben wurden die Kläger für das Vertragswerk von dem Zeugen C., der seinerzeit Mitarbeiter einer inzwischen illiquide gewordenen Firma W. Marktforschung GmbH war, über die die Beklagte ihre Objekte vermarktete.
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