Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres und Sport - Polizei - wird verpflichtet, über die Duldung der Veranstaltung mit dem Tenor "Antikapitalistisches Camp - Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" als Versammlungsbehörde nach Maßgabe der Entscheidungsgründe (II 2 b cc) versammlungsrechtlich zu entscheiden.
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