OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.12.1999
10 U 72/98
Normen:
BGB § 232 § 387 § 550b ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 154
WuM 2000, 212
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 315/97

Verrechnung der Kaution auf Ansprüche des Vermieters

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1999 - Aktenzeichen 10 U 72/98

DRsp Nr. 2006/9511

Verrechnung der Kaution auf Ansprüche des Vermieters

»1. Das Recht zu bestimmen, wie eine Kaution auf seine Ansprüche aus einem Mietverhältnis zu verrechnen ist, steht dem Vermieter auch zu, wenn der Mieter als Kaution eine Mietbürgschaft gestellt hat. 2. Vor Ablauf einer Abrechnungsfrist von sechs Monaten sind Verrechnungsversuche des Mieters in der Regel bedeutungslos, weil er noch keinen fälligen Rückforderungsanspruch hat. 3. Auch der Mieter, der als Sicherheit eine Bankbürgschaft gestellt hat, muß nach einem Zugriff des Vermieters auf die Bürgschaft abwarten, bis dieser eine endgültige Abrechnung erteilt hat.