BVerfG - Beschluß vom 15.01.1996
1 BvR 1181/95
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; GKG (1975) § 16 Abs 1 ; GKG (2004) § 41 Abs. 1 (readktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; ZPO § 2 §, 8 § 511a Abs. 1 ;
Fundstellen:
AnwBl 1996, 643
BVerfG, HdM Nr. 101
NJWE-MietR 1996, 54
Vorinstanzen:
I. AG Bad Oeynhausen - Urteil vom 30.01.1995 - 18 C 438/94II. LG Bielefeld - Beschluß vom 05.04.1995 - 2 S 112/95,
LG Bielefeld, vom 28.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 112/95

Verstoß gegen das Willkürverbot bei krasser Missdeutung einer Vorschrift

BVerfG, Beschluß vom 15.01.1996 - Aktenzeichen 1 BvR 1181/95

DRsp Nr. 1996/19643

Verstoß gegen das Willkürverbot bei krasser Missdeutung einer Vorschrift

1. Ein Verfassungsverstoß liegt bei gerichtlichen Urteilen unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung oder das eingeschlagene Verfahren fehlerhaft sind. Hinzukommen muß vielmehr, daß die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 [51]).2. Willkür in diesem Sinne liegt auch vor, wenn eine offensichtliche einschlägige Norm nicht berücksichtig oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (BVerfGE 87, 273).

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; GKG (1975) § 16 Abs 1 ; GKG (2004) § 41 Abs. 1 (readktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; ZPO § 2 §, 8 § 511a Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands (§ 511 a Abs. 1 ZPO) für die Berufung gegen ein Räumungsurteil.