OLG Köln - Beschluß vom 11.08.1997
19 W 35/97
Normen:
BGB §§ 313, 554 ;
Fundstellen:
NZM 1998, 930
OLGReport-Köln 1998, 79
WuM 1998, 165

Vertragliche Vereinbarungen über die Ausübung eines bereits dinglichen eingeräumten entgeltlichen Wohnungsrechts

OLG Köln, Beschluß vom 11.08.1997 - Aktenzeichen 19 W 35/97

DRsp Nr. 1998/2233

Vertragliche Vereinbarungen über die Ausübung eines bereits dinglichen eingeräumten entgeltlichen Wohnungsrechts

»1. Vertragliche Vereinbarungen über die Ausübung eines bereits dinglich eingeräumten entgeltlichen Wohnungsrechts unterliegen nicht dem Formzwang des § 313 BGB.2. Zur Freiheit der Vertragsparteien, Inhalt und Umfang des Wohnungsrechts zu bestimmen gehört auch die vertragliche Festlegung der Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung des entgetlichen, auf Lebenszeit des Berechtigten eingeräumten Wohnungsrechts.