AG Köln - Urteil vom 07.01.1999
215 C 213/98
Normen:
BGB § 549 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)709c
WuM 2000, 187

Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung

AG Köln, Urteil vom 07.01.1999 - Aktenzeichen 215 C 213/98

DRsp Nr. 2003/16887

Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung

Wird die Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung unter Bedingungen erteilt, die offensichtlich nicht erfüllbar sind, so ist dies als endgültige Verweigerung der Erlaubnis zu verstehen; dem Mieter steht dann das Sonderkündigungsrecht zu.

Normenkette:

BGB § 549 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(133)709c
WuM 2000, 187