AG Köln, Urteil vom 07.01.1999 - Aktenzeichen 215 C 213/98
DRsp Nr. 2003/16887
Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung
Wird die Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung unter Bedingungen erteilt, die offensichtlich nicht erfüllbar sind, so ist dies als endgültige Verweigerung der Erlaubnis zu verstehen; dem Mieter steht dann das Sonderkündigungsrecht zu.