BVerwG - Beschluss vom 17.09.2019
5 P 6.18
Normen:
BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 1; BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 11; GG Art. 33 Abs. 2;
Fundstellen:
BVerwGE 166, 285
DÖV 2020, 155
NZA-RR 2020, 156
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 26.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1140/16
OVG Sachsen, vom 17.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 527/17

Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung von Auszubildenden durch die Personalvertretung; Anforderung einer Fahrerlaubnis für PKW in einer Stellenausschreibung für die Ausbildungsplätze als Diskriminierung schwerbehinderter Menschen; Verletzung des Mitbestimmungsrechts

BVerwG, Beschluss vom 17.09.2019 - Aktenzeichen 5 P 6.18

DRsp Nr. 2020/518

Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung von Auszubildenden durch die Personalvertretung; Anforderung einer Fahrerlaubnis für PKW in einer Stellenausschreibung für die Ausbildungsplätze als Diskriminierung schwerbehinderter Menschen; Verletzung des Mitbestimmungsrechts

1. Die Rückkoppelung der geltend zu machenden Zustimmungsverweigerungsgründe an ein konkretes Mitbestimmungsrecht wird im Rahmen des § 77 Abs. 2 BPersVG allein dadurch hergestellt, dass sich die Einwendungen des Personalrats gegen die der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme zu richten haben.2. Für die Beachtlichkeit einer auf einen Gesetzesverstoß (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG) bezogenen Zustimmungsverweigerung genügt es, wenn sich das Vorbringen des Personalrats, die mitbestimmungspflichtige Maßnahme der Einstellung (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG) sei wegen einer fehlerhaften Ausschreibung der Stelle rechtswidrig, nicht als offensichtlich verfehlt erweist.3. Solange die entsprechenden Streitfragen weder im Fachschrifttum noch in der Rechtsprechung geklärt sind, ist es nicht offensichtlich verfehlt, wenn sich der Personalrat für seine Auffassung, die Ausschreibung von Ausbildungsstellen sei wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz rechtswidrig und dies schlage auf die mitbestimmungspflichtige Maßnahme der Einstellung durch, auf im Fachschrifttum vertretene Ansichten stützen kann.

Tenor