Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme einer im Wege der Inhaltskontrolle als unangemessen ermittelten Klausel
BGH, Urteil vom 30.09.1987 - Aktenzeichen IVa ZR 6/86
DRsp Nr. 1992/2906
Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme einer im Wege der Inhaltskontrolle als unangemessen ermittelten Klausel
»a) Auch dann, wenn der Verwender die von ihm ausgearbeitete Klausel nur aus dem Gedächtnis in den jeweiligen Vertragstext übernimmt, ist die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Satz 1 AGBG gegeben.b) Zur Frage, ob der Verwender einer unangemessenen Klausel geltend machen kann, der Kunde habe diese nach langer Erläuterung akzeptiert, so daß dessen Berufung auf die Unangemessenheit gegen Treu und Glauben verstoße.«