OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.10.1997
10 U 47/97
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)639b
MDR 1998, 274
NZM 1998, 480
OLGReport-Düsseldorf 1998, 69
WuM 1999, 172
ZMR 1998, 89

Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung von erhöhtem Mietzins

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.1997 - Aktenzeichen 10 U 47/97

DRsp Nr. 1998/2264

Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung von erhöhtem Mietzins

»Zur Frage der Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung von erhöhtem Mietzins infolge des Wirksamwerdens einer vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklausel.«

Normenkette:

BGB § 242 ;

Gründe:

Die zulässige Berufung der Kläger ist sachlich nicht gerechtfertigt. Das angefochtene Urteil ist nicht zu beanstanden, soweit die Klage hinsichtlich des am 30.09.1995 endenden Anspruchszeitraums unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung abgewiesen worden ist. Insoweit rechtfertigt auch das Berufungsvorbringen keine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage.