I.
Die Berufung des Klägers richtet sich gegen das am 18. Februar 2004 verkündete Urteil der Zivilkammer 29 des Landgerichts Berlin soweit der Widerklage stattgegeben worden ist. Auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen.
Der Kläger trägt zur Begründung der Berufung vor:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|