Der Kläger hat im Jahre 1979 von dem inzwischen verstorbenen Ehemann der Beklagten gewerbliche Räume zum Betrieb einer Gaststätte gemietet. Die Beklagte hat ihren Ehemann beerbt. Am 27. Juni 1979 hat der Kläger die in dem Mietvertrag vereinbarte Mietkaution von 10.000 DM an den Ehemann der Beklagten überwiesen. Der Mietvertrag enthält keine Bestimmung darüber, ob die Mietkaution in einer bestimmten Weise zu verwenden und ob sie zu verzinsen ist. Das Mietverhältnis ist zum 30. Juni 1990 beendet worden; der Kläger ist ausgezogen. Mit der vorliegenden Klage hat er zunächst die Rückzahlung der Kaution zuzüglich 4% Zinsen seit dem 27. Juni 1979 geltend gemacht. Nach Rechtshängigkeit der Klage hat die Beklagte 10.000 DM zuzüglich 4% Zinsen seit dem 1. Juli 1990 an ihn gezahlt. Insoweit haben die Parteien übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt.
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