I.
Die Berufung des Beklagten ist begründet, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu 5.000,00 DM Schadensersatz wendet, im übrigen ist sie unbegründet.
1.
Der Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin 7.294,68 DM zu bezahlen. Es handelt sich bei dieser Summe um 6 Monatsmieten in Höhe von unstreitig 1.215,78 DM.
a)
Das Mietverhältnis war nicht durch Kündigung des Beklagten vorzeitig beendet worden.
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