VI. Ersatzmieterklausel

Autoren: Griebel/Wiek

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Haben die Parteien vertraglich eine Ersatzmieterklausel vereinbart, nach der der Mieter berechtigt ist, unter Gestellung eines Nachmieters aus einem langfristigen Vertrag vorzeitig auszuscheiden, hat der Mieter gegen den Vermieter nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung einen Anspruch auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags.16)

Eine Verpflichtung des Vermieters zur vorzeitigen Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag besteht ohne vertragliche Ersatzmieterklausel grundsätzlich nicht.17)


16)

Staudinger/Emmerich, § 542 Rdn. 176; KG, RE v. 11.06.1992 - 8 RE-Miet 1946/92, NJW-RR 1992, 1229.

17)

OLG Naumburg, Urt. v. 18.06.2002 - 9 U 8/02, NJ 2002, 603.