LG Braunschweig vom 31.10.2001
6 T 1081/01
Normen:
ZPO § 887; BGB § 536 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2002, 339

Vollstreckung der Verpflichtung des Vermieters zur Einhaltung der Grenzwerte für Blei und Eisen im Trinkwasser

LG Braunschweig, vom 31.10.2001 - Aktenzeichen 6 T 1081/01

DRsp Nr. 2009/7460

Vollstreckung der Verpflichtung des Vermieters zur Einhaltung der Grenzwerte für Blei und Eisen im Trinkwasser

Die Tenorierung einer Vornahmepflicht des Vermieters, erforderliche Maßnahmen am Wasserzuleitungssystem vorzunehmen, damit die Grenzwerte für Blei und Eisen nach der Trinkwasserverordnung eingehalten werden, ist hinreichend bestimmt und kann nach § 887 ZPO im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden.

Normenkette:

ZPO § 887; BGB § 536 a.F.;
Fundstellen
WuM 2002, 339