Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Deggendorf vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.
II.Soweit mit dem Antrag die Einleitung eines Löschungsverfahrens angeregt wurde, wird die Sache zur weiteren Behandlung an das Amtsgericht zurückgegeben.
III.Die Beteiligte zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2 bis 4.
IV.Der Beschwerdewert beträgt 5.000,00 €.
I.
Die Beteiligte zu 1, eine Genossenschaft, erwarb mit notariellem Vertrag vom 12.4.1965 Grundbesitz (u.a. Flst. X) und ist seit 21.9.1965 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
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