OLG Zweibrücken - Beschluss vom 29.06.1992
3 W 30/92
Normen:
WEG § 22 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1992, 2899
Vorinstanzen:
AG Kaiserslautern - Beschluss vom ... - UR II 29/90,
LG Kaiserslautern - Beschluss vom ... - 1 T 171/91,

Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage; Auslegung der Gemeinschaftsordnung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.1992 - Aktenzeichen 3 W 30/92

DRsp Nr. 2003/6730

Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage; Auslegung der Gemeinschaftsordnung

»1. Bei der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach oder im Garten einer Wohnanlage handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf. 2. Zur Auslegung der Gemeinschaftsordnung, die bestimmt, dass bauliche Veränderungen nur mit schriftlicher Einwilligung des Verwalters vorgenommen werden dürfen.«

Normenkette:

WEG § 22 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist statthaft und auch sonst in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 43 Abs. 1 Nr. 4, 45 Abs. 1 WEG, 21, 29 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 22 Abs. 1 FGG). Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg, denn die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Gesetzes (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG).