LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.10.2017
19 Sa 2110/16
Normen:
TVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 31.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 6185/16

Voraussetzungen der Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf ein Arbeitsverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.10.2017 - Aktenzeichen 19 Sa 2110/16

DRsp Nr. 2019/2240

Voraussetzungen der Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf ein Arbeitsverhältnis

1. Bezugnahmeklauseln in vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 abgeschlossenen Formulararbeitsverträgen sind grundsätzlich nur als sogenannte Gleichstellungsabreden auszulegen. Der Arbeitgeber, der die Gewerkschaftsmitgliedschaft seiner Arbeitnehmer nicht kennt, will damit die Gleichstellung von tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern erreichen und eine gleichmäßige Anwendung der einschlägigen Tarifverträge. 2. Fällt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers weg, so entfällt auch der Zweck der Gleichstellungsabrede, die bisherigen Tarifverträge gelten nur statisch weiter.

I. Auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers wird das am 31.10.2016 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Berlin - 54 Ca 6185/16 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen insgesamt wie folgt neu gefasst: