1. Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 27. Januar 2017 gegen den Beschluss der Zivilkammer 22 des Landgerichts Berlin vom 25. Januar 2017 -
2. Die Kosten der Beschwerde haben die Antragsteller zu tragen.
3. Der Wert der Beschwerde wird auf 144.500,- € festgesetzt.
I.
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