OLG Naumburg - Urteil vom 10.12.2018
1 U 25/18 (Hs)
Normen:
BGB § 535 Abs. 1;
Fundstellen:
MietRB 2019, 232
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 30.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 106/17

Voraussetzungen des Erlöschens der Rückgabepflicht des Mieters

OLG Naumburg, Urteil vom 10.12.2018 - Aktenzeichen 1 U 25/18 (Hs)

DRsp Nr. 2019/5529

Voraussetzungen des Erlöschens der Rückgabepflicht des Mieters

Das Erlöschen der Rückgabepflicht des Mieters durch Aufgabe des Besitzes an der Mietsache verlangt keine Übergabe der Schlüssel an den Vermieter. Der Mieter muss sich nur auch der Schlüssel entledigen, wofür er die Darlegungs- und Beweislast trägt.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieses Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des nach den Urteilen vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 157.495,02 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1;

Gründe:

I.