1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Zwickau, 4. Zivilkammer, vom 26.08.2014 (
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 4.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beklagte wendet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Landgerichtes nach Rücknahme der Klage.
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