Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. März 2017 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt/Oder unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen im Zinsausspruch abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.954,50 € nebst Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. Dezember 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 16 % und die Beklagte 84 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
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