1. Die Klägerin hatte von der Beklagten eine Wohnung in dem Haus Straße 27 in V gemietet. Mit der Klage hat sie die Zustimmung der Beklagten zur Verlegung eines Breitbandkabelanschlusses zu ihrer Wohnung verlangt. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht als Berufungsgericht hat dem Oberlandesgericht Oldenburg folgende Frage zur Entscheidung durch Rechtsentscheid vorgelegt:
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