LG Duisburg, vom 27.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 186/03
Voraussetzungen für Erlass einer Räumungsverfügung gegen säumigen Mieter
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2004 - Aktenzeichen I-24 W 36/04
DRsp Nr. 2004/12498
Voraussetzungen für Erlass einer Räumungsverfügung gegen säumigen Mieter
»Die Einstellung der Mietzinszahlung und die Weigerung des Mieters, die Mieträume herauszugeben, rechtfertigen ohne weitere Umstände nicht den Erlass einer Räumungsverfügung.«
Das zulässige Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg. Das Landgericht hat zu Recht die begehrte Leistungsverfügung versagt.
I. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt gemäß §§ 935, 940ZPO die Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs und eines Verfügungsgrundes voraus.
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