Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Landgerichts Ulm vom 08.08.2022, Az.
Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Wert des Verfahrens wird in beiden Instanzen auf 24.360,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführer begehren im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens, dem Beschwerdegegner aufzugeben, unter Rücknahme der schulvertraglichen Kündigungserklärungen vom 22.03.2022 und 29.04.2022 den Töchtern der Beschwerdeführer, Mxxx Pxxx (geb. xx.xx.xxxx) und Exxx Pxxx (geb. xx.xx.xxxx), den Schulbesuch an der Fxxx Wxxx Fxxx in Gxxx-Fxxx mit Beginn des Schuljahres 2022/23 ab dem 12.09.2022 wieder zu gestatten.
Diesem Antrag liegt nach dem im einstweiligen Verfügungsverfahren gehaltenen Vortrag der Beschwerdeführer folgender Sachverhalt zu Grunde:
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