Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Görlitz, Außenkammern Bautzen, vom 19.03.2019 (
Die Verfügungsklägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 25.06.2019. Sie sollte zur Vermeidung weiterer Kosten die Möglichkeit einer Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
I.
Die Verfügungsklägerin begehrt in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, den Verfügungsbeklagten Baumaßnahmen auf einer Verkehrsfläche zu untersagen.
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