Die Revision der Kläger gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. September 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Beklagten sind die Vermieter einer von den Klägern angemieteten Doppelhaushälfte in Pxxx. Die monatliche Kaltmiete beträgt 700 EUR. In einem Vorprozess umgekehrten Rubrums beim Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf. schlossen die Parteien am 20. Juli 2007 einen gerichtlichen Vergleich, in dem sie unter anderem vereinbarten:
"I.
Zwischen den Parteien wird unstreitig gestellt, dass für die Zeit bis 31. März 2006 keine Mietrückstände bestehen.
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