I.
Der Beteiligte zu 1 ist in der Versammlung der Wohnungseigentümer vom 26.10.1993 mit Wirkung ab 01.11.1993 auf die Dauer von fünf Jahren zum Verwalter der Wohnungseigentumsanlage bestellt worden.
Zu der Anlage gehören vier Wohnungen, von denen je eine den Beteiligten zu 2 bis 5 als Sondereigentum gehört, sowie insgesamt sieben Teileigentumseinheiten (Ladenlokale und Praxisräume) und vier Parkdecks mit insgesamt 108 Einstellplätzen, die der Beteiligte zu 5 ebenso wie die ihm gehörende Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung am 05.12.1994 erwarb.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|