Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Februar 2019 - unter Zurückweisung der weitergehenden Revision - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zu 1 zur Zahlung von mehr als 10.132,46 € verurteilt worden ist.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. September 2017 im vorbezeichneten Umfang abgeändert.
Die Beklagte zu 1 bleibt verurteilt, an die Klägerin 10.132,46 € zu zahlen.
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