LG Duisburg - Urteil vom 02.11.1999
23 S 361/98
Normen:
BGB § 242 § 552 § 564 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)710a
WuM 1999, 691

Vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis, um in eine altengerechte Wohnung umzuziehen

LG Duisburg, Urteil vom 02.11.1999 - Aktenzeichen 23 S 361/98

DRsp Nr. 2003/16677

Vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis, um in eine altengerechte Wohnung umzuziehen

Der Wunsch, in eine altengerechte Wohnung umzuziehen, ist bei einer alleinstehenden 67-jährigen Mieterin - unabhängig von ihrem aktuellen Gesundheitszustand - ein gewichtiger Grund zur vorzeitigen Entlassung aus dem Mietverhältnis. Weitere Voraussetzung für einen entsprechenden Anspruch ist, dass von Mieterseite ein (gleichwertiger) Nachmieter gestellt wird oder die Neuvermietung für den Vermieter ohne nennenswerte eigene Aktivität sehr leicht möglich ist.

Normenkette:

BGB § 242 § 552 § 564 ;
Fundstellen
DRsp I(133)710a
WuM 1999, 691